1. Allgemeines – Geltungsbereich
1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von K+K Gartengestaltung GmbH und
sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge, sowie vertraglichen Vereinbarungen und
Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen,
Leistungen und Angebote der Firma K+K Gartengestaltung GmbH an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und
zukünftige Geschäftsbeziehungen der Firma K+K Gartengestaltung GmbH im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2) Ausdrücklich widerspricht die Firma K+K Gartengestaltung GmbH Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw.
sonstigen Geschäftsbedingungen, die von unserem Abweichen, diesen entgegenstehen oder ergänzen, selbst bei
Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung
wird ausdrücklich durch K+K Gartengestaltung GmbH schriftlich zugestimmt.
2. Angebot – Vertragsabschluss
1) Die Firma K+K Gartengestaltung GmbH hält sich an abgegebene Angebote acht Wochen gebunden, ausgenommen
sind Materialpreise, Rohstoffe wie z.B. Naturprodukte und Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren
Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
2) Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/oder Dienstleistungen erklärt der Kunde/Endverbraucher oder
Leistungsempfänger verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder
schriftlich bestätigt oder durch Beginn der Dienstleistung erklärt werden.
3) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch unsere Zulieferer.
Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
4) Die von der Firma K+K Gartengestaltung GmbH unterbreiteten Angebote und Preise gelten bis zur Auftragserteilung
als freibleibend.
5) Alle im Angebot angegebenen Preise sind objekt- und mengengebunden und gelten nur bei Einhaltung der
kompletten Massen bzw. angegebenen Materialien. Sollten die Mengen nicht erreicht werden oder ein Materialwechsel
vorgenommen werden, behalten wir uns das Recht einer Preiskorrektur vor.
6) Für die Angebotserstellung von Komplettanlagen und die damit verbundene Anfertigung von individuellen Plänen
stellen wir 1% vom der Netto-Bausumme, höchstens jedoch 200,00 € in Rechnung. Im Zusammenhang mit der
Regulierung von Schäden aus beispielsweise Versicherungsfällen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr für ein
Angebot ohne Plan in Höhe von 50,00 €, zzgl. 19% MwSt. Sollte es jeweils zu einer Beauftragung der Baumaßnahme
kommen, wird die Gebühr natürlich als Gutschrift verrechnet.
7) Ideen, Planungen, Entwürfe und Zeichnungen sowie Leistungsbeschreibungen bleiben im Eigentum der Firma K+K
Gartengestaltung GmbH und dürfen ohne deren Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
3. Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen, sowie Pflichten des Kunden
1) Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen/-Termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht
individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der
rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Firma K+K Gartengestaltung GmbH durch etwaige
Zulieferanten.
2) Im Falle von Wetterkatastrophen/höhere Gewalt, z.B. Dürre, Frost, Überschwemmung, Hagel oder anderen
unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen, wie Pandemie, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher
Art, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer-
und/oder Ausführungsfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung und/oder
Ausführung erschwert oder sogar unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- und/oder Lieferpflicht frei. In diesen
Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
3) Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma K+K Gartengestaltung GmbH richtet sich nach dem
zugrundeliegenden Auftrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Garten- und Landschaftsbaus und der
gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material- und Produktfreigaben.
4) Aufträge und Bestellungen verpflichten die Firma K+K Gartengestaltung GmbH erst nach der erteilten
Auftragsbestätigung.
5) Teilleistungen und Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.
6) Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und bei Bedarf,
das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat dem Auftragnehmer alle die zur Ausführung
erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Pläne und Leitungsauskünfte über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-,
Telefon-, Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens rechtzeitig und unentgeltlich in
ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen bzw. darüber zu informieren. Leistungen hierzu, zu denen die Firma K+K
Gartengestaltung GmbH beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
7) Die zur Vertragsausführung benötigten Anschlüsse (Wasserversorgung, Strom u. a.) und Lagerplätze (für
Arbeitsmittel, Gerätschaften, Liefergegenstände u. a.) werden vom Auftraggeber am Bestimmungsort der Lieferung bzw.
der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
8) Bei den Mengenangaben in unseren Angeboten handelt es sich um vorab ca. ermittelte Werte; die Abrechnung erfolgt
anhand der örtlich aufgemessenen tatsächlich ausgeführten Leistungen. Eine tagesgenaue Nachkalkulation durch den
Auftragnehmer ist nicht immer möglich. Evtl. Bedarfs- und/oder Alternativpositionen in unseren Angeboten sind
üblicherweise nicht in der vorläufigen Angebotsendsumme enthalten. Bedarfs- und/oder Alternativpositionen wechseln
bei Auftragserteilung und Ausführung zur sogenannten Standardleistung und werden anhand der örtlich aufgemessenen
Werte entsprechend des genannten Einzel- und/oder Einheitspreises berechnet.
9) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die im Vertrag und im Ausführungsangebot vereinbarten Leistungen
ggf. auch durch einen von der Firma K+K Gartengestaltung GmbH beauftragten Subunternehmer aus- und/oder
durchführen zu lassen.
4. Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
1) Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen unverzüglich, bzw. der auf der
Rechnung ausgewiesenen Frist ab Rechnungsdatum, die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen.
2) Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten und örtlich verbauten Materialmengen; nach
Aufmaß, Einheitspreisvertrag.
3) Der Auftraggeber behält sich vor, für die zu liefernden Materialien eine Voraus- bzw. eine Abschlagszahlung in Höhe
von 40 % des Netto-Auftragswertes zu erheben. Bei Großaufträgen können weitere Abschlagszahlungen, nach
Projektfortschritt bis zu 90 % des Netto-Auftragswertes folgen. Hier gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen
Zahlungsfristen/Zahlungsvereinbarungen.
4) Bei Zahlungsverzug ruhen die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen der Firma K+K Gartengestaltung GmbH nebst
deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag
überhaupt entbunden ist.
5) Im Falle einer voraussichtlichen längeren Unterbrechung ist die Firma K+K Gartengestaltung GmbH berechtigt, eine
vorzeitige Abrechnung der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen.
6) Unsere Mahngebühren betragen 5,00 € für die erste Mahnung/Zahlungserinnerung, und je 10,00 € für die 2. und 3.
Mahnung. Danach werden die banküblichen Zinsen der Deutschen Bundesbank, zzgl. MwSt. berechnet; mindestens
jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von 10,75 % p. a. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
7) Nachträglich, sowie zusätzlich beauftragte Arbeiten/Leistungen/Lieferungen, die vom Auftraggeber gewünscht sind
und über das Leistungsverzeichnis, bzw. Angebot hinaus gehen, werden nach den hierfür vereinbarten
Vergütungssätzen abgerechnet und bei Bedarf durch Rapportzettel/Lieferscheine nachgewiesen.
8) Als Mehrwertsteuer wird immer der zur Zeit der Rechnungsstellung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz
ausgewiesen und berechnet.
9) Der Verbraucher hat ein Recht auf Anrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch
uns anerkannt wurden.
10) Tritt in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir
berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder
einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei
Untätig bleiben des Auftraggebers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.
11) Für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen (z.B. Stemm- oder Verlegearbeiten ausschließlich in Handarbeit),
welche nur, auch im Vorfeld nicht vorhersehbaren, ausgeführt werden müssen, behalten wir uns vor, Zuschläge zu
berechnen.
5. Abnahme
1) Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistung angezeigt. Wünscht der
Auftraggeber eine gemeinsame Abnahmebesichtigung, so hat er das Bedürfnis schnellstmöglich mit der Firma K+K
Gartengestaltung GmbH abzustimmen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von 10 Werktagen
nach Ausfertigung der Schlussrechnung als anerkannt und abgenommen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den
Auftraggeber über.
2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder Teile der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Beginn der
Benutzung als erfolgt.
3) Vorbehalte, wegen bekannter Mängel, hat der Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und geltend zu machen.
Bedenken, wegen der Art der Ausführung, sind ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt auch während
der Ausführungsphase.
4) Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, mutwillige Zerstörung (3.3
o. ä.) oder andere unabwendbare, von der Firma K+K Gartengestaltung GmbH nicht zu vertretende Umstände
beschädigt oder zerstört, so übernehmen wir keine Haftung.
6. Maße und Muster
1) Sämtliche Maße sind circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässigerweise
abweichen können.
2) Beim Handel mit Naturprodukten, können Formen und Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern
der Materialien (Natursteine, Holz, Pflanzen o. a.) abweichen. Sie mindern, ebenso wie evtl. Ausblühungen bei
Betonstein u. a., sowie deren Maßtoleranzen oder Einschlüssen, weder den Gebrauchswert noch die Güteeigenschaft
und berechtigen nicht zur Beanstandung.
7. Garantie und Gewährleistung
1) Die Firma K+K Gartengestaltung GmbH übernimmt die Gewährleistung nur im Umfang der im Leistungsverzeichnis
oder den dazugehörigen Plänen im Angebot. Im Übrigen ist auf §13 Nr. 3 VOB/B zu verweisen.
Von der Firma K+K Gartengestaltung GmbH geplante und durchgeführte Bauleistungen erhält der Auftraggeber eine
Gewährleistung von fünf Jahren, für alle weiteren Leistungen und Lieferungen im Garten- und Landschaftsbau zwei
Jahre, beginnend mit der Abnahme. Mängel und Ansprüche sind innerhalb dieser Zeit, wie bereits erörtert, anzumelden,
um Gewährleistungseinschränkungen oder -verlust zu vermeiden.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Firma K+K Gartengestaltung GmbH die Ausführung der Mängelbeseitigung so
lange ablehnen, bis die Rechnung durch den Kunden vollständig bezahlt ist.
Unter besonderen Umstanden kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt insbesondere bei
Aufbau auf, durch Dritte erstellten Unterbau oder sonstige im Vorfeld erstellte Gewerke, die im Zusammenhang mit
unseren Arbeiten stehen. Die Gewährleistungseinschränkung gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil.
2) Es gelten die Gewährleistungsfristen gemäß § 13 Nr. 4 VOB/B.
3) Für von der Firma K+K Gartengestaltung GmbH gelieferte Pflanzen, Rollrasen und Materialien sind Mängel nach der
Be- oder Verarbeitung, bzw. unmittelbar nach deren Verbindung mit dem Grund und Boden anzuzeigen. Nach erbrachter
Leistung gehen sämtliche Pflegetätigkeiten (wässern, düngen, mähen, Wildkräuter entfernen) auf den Auftraggeber
über. Eine Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich eine
Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Eine gewährte Anwachsgarantie
erstreckt sich auf die Dauer von max. einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Auftraggeber, außerhalb
unserer Pflegeleistung, den Pflanzen die für diese Pflanzart richtige Behandlung hat zuteilwerden lassen. Bei der
Anwachsgarantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtsinne.
4) Für die vom Auftraggeber gelieferte oder beschaffte Baustoffe, Bauteile, Pflanzen, Saatgut etc. übernimmt die Firma
K+K Gartengestaltung GmbH keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Eigenleistungen des Auftraggebers und für
Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herführen. Auf erkennbare Mängel hat die Firma K+K
Gartengestaltung GmbH den Auftraggeber hinzuweisen.
5) Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder
Neuherstellung vor.
8. Schlussbestimmungen
1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand der Firma K+K
Gartengestaltung GmbH (Amtsgericht Wetzlar). Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ebenfalls der allgemeine Gerichtsstand der Firma K+K Gartengestaltung GmbH.
2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch
eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst am Nächsten kommt.
Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
3) Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma K+K Gartengestaltung GmbH werden auch dann
Vertragsbestandteil zukünftiger Verträge, wenn im Folgevertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Stand: 2021